MODERN WOUND CARE
Diagnostic Test for Sudomotor Dysfunction and Diabetic Neuropathy
TRIGOcare Moderne Wundversorgung
PHMB neuropad
Verkaufs-und Lieferbedingungen
1.) Allgemeine Bedingungen
Angebote sind freibleibend. Ein Auftrag gilt erst dann als angenommen, wenn er uns schriftlich bestätigt ist. Für den Umfang der Lieferung ist unsere schriftlichte Auftragsbestätigung maßgebend. Nebenabreden sowie Zusagen von Vertretern bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung. Entgegenstehende Bedingungen des Bestellers werden nicht anerkannt. Ihnen wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
2.) Preise und Zahlungsbedingungen
Soweit nicht anders vereinbart, gelten die am Tage der Lieferung gültigen Preise. Unsere Preise gelten ab Werk einschließlich Verpackung. Die Versendung erfolgt nach unserem Ermessen und ohne Verpflichtung, die billigste Art der Versendung zu wählen. Unsere Rechnungen sind wie folgt fällig und zahlbar:
30 Tage netto Kasse ohne Abzug.
Wechsel werden nur nach gesonderter Vereinbarung entgegen genommen. Die Kosten der Einziehung und Diskontierung von Wechseln trägt der Besteller. Bei Überschreitung der vereinbarten Zahlungsfristen wird, ohne dass es im kaufmännischen Geschäftsverkehr einer besonderen Mahnung bedarf und unter Vorbehalt der Geltendmachung weiterer Rechte, eine Entschädigung in Höhe der jeweils üblichen Bankzinsen und Spesen für offene Geschäftskredite, mindestens jedoch 3% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bank berechnet. Der Besteller kann nur mit umstrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen oder Zurückbehaltungsrechte geltend machen.
3.) Lieferung/Teillieferungen
Mehr-oder Mindermengen in Höhe von 10% des vereinbarten Lieferumfangs behalten wir uns vor. Teillieferungen sind zulässig. Falls Teillieferungen vom Besteller gewünscht und gegen einen bestehenden Auftrag durchgeführt werden, werden die Mengen der Teillieferung von der Gesamtauftragsmenge abgezogen. Werden vom Besteller Mengen über die ursprüngliche Auftragsmenge hinaus abgerufen, sind wir berechtigt, die Übermengen zu streichen oder zu dem am Tage der Lieferung gültigen Preise zu berechnen. Abrufe haben so rechtzeitig zu erfolgen, dass eine einwandfreie Herstellung und Auslieferung in der vereinbarten Lieferzeit möglich ist. Andernfalls verlängert sich die Lieferfrist um einen entsprechenden Zeitraum.
4.) Liefer-und Abnahmefristen
Lieferfristen und –termine gelten nur annähernd vereinbart, es sei denn, dass eine verbindliche schriftliche Zusage unsererseits gegeben worden ist. Ereignisse höherer Gewalt berechtigen uns – auch innerhalb eines Verzuges – die Lieferung um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teiles des Vertrages ganz oder teilweise zurückzutreten. Der höheren Gewalt stehen Streik, Aussperrungen, behördliche Anordnungen, Feuer, Verkehrssperren, Störung der Betriebe oder des Transportes, insbesondere auch bei unseren Vorlieferanten und sonstige von uns nicht zu vertretende Umstände gleich, die die Lieferung unzumutbar erschweren oder unmöglich machen. Von derartigen Umständen ist der Besteller unverzüglich zu informieren. Der Besteller kann die Erklärung verlangen, ob wir zurücktreten, oder innerhalb einer angemessenen Nachfrist liefern werden. Unterbleibt eine solche Erklärung, kann der Besteller zurücktreten. Treten die vorgenannten Umstände bei einer Teillieferung ein, kann der Besteller hieraus hinsichtlich der übrigen Lieferung keine Rechte herleiten, es sei denn, dass die teilweise Erfüllung des Vertrages kein Interesse für ihn hat.
5.) Gefahrübergang
Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder Verschlechterung der Ware geht auf den Besteller über, sobald die Ware dem Besteller zur Verfügung gestellt oder an einen Spediteur oder Frachtführer übergeben ist, spätestens jedoch mit dem Verlassen des Lieferwerkes. Verzögert sich der Versand infolge von Umständen, die wir nicht zu vertreten haben, geht die Gefahr vom Tage des Zugangs der Mitteilung über die Versandbereitschaft auf den Besteller über. Versicherungen führen wir nur auf den ausdrücklichen Wunsch des Bestellers für dessen Rechnung aus.
6.) Untersuchung, Rüge und Gewährleistung
Evtl. vorhandene, bei zumutbarer Untersuchung erkennbare Mängel, sind spätestens binnen 8 Tagen nach Ankunft der Ware am Ort, versteckte Mängel unverzüglich nach Entdeckung schriftlich uns gegenüber mitzuteilen. Erfolgt diese Anzeige nicht fristgerecht, gilt die Beschaffenheit der Ware als genehmigt. Nach Zuschnitt oder sonst begonnener Verarbeitung der gelieferten Ware sind Gewährleistungsansprüche, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Handelsüblich oder geringe technisch
nicht vermeidbare Abweichung in Qualität, Farbe, Breite – Länge, des Gewichts, der Ausrüstung oder des Designs können nicht beanstandet werden. Bei berechtigter, fristgerechter Mängelrüge sind wir unter Rücknahme der gelieferten Ware nach unserer Wahl zur Nachbesserung oder mangelfreien Neulieferung berechtigt und verpflichtet. Zur Ausführung notwendiger Nachbesserungen oder Ersatzlieferungen hat der Besteller die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu gewähren. Kommen wir innerhalb einer vom Besteller gesetzten angemessenen Nachfrist unserer Verpflichtung zur Ersatzlieferung oder zur Nachbesserung nicht nach, ist der Besteller berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Weitere Ansprüche des Käufers, insbesondere auch Ansprüche auf Ersatz von Schäden, die nicht an dem Liefergegenstand selbst entstanden sind, gelten als ausgeschlossen.
7.) Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt unser Eigentum bis zur vollen Bezahlung sämtlicher auch erst zukünftig entstehender Forderungen, die uns aus der Geschäftsverbindung mit dem Besteller, gleichgültig aus welchem Rechtsgrunde, diesem gegenüber zustehen. Der Besteller ist berechtigt, unsere Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang bestimmungsgemäß zu nutzen, zu verarbeiten und weiter zu veräußern. Zu anderen Verfügungen ist der Besteller nicht befugt. Werden unsere Waren vom Besteller mit anderen Gegenständen zu einer einheitlichen Sache verbunden, ist vereinbart, dass der Besteller uns hiermit anteilsmäßig Miteigentum im Sinne von § 947 Abs. 1 BGB überträgt und die Sache für uns verwahrt. Im Falle der Veräußerung von Waren, an denen uns Eigentumsrechte nach den vorstehenden Bestimmungen zustehen, tritt der Käufer schon jetzt seine gesamte Forderung für den Fall des Miteigentums anteilmäßig aus dem zugrundeliegenden Kaufvertrag bis zur Höhe unserer Restforderung unwiderruflich an uns ab. Der Käufer ist zur Einziehung dieser Forderung so lange berechtigt, als er seinen Verpflichtungen uns gegenüber uneingeschränkt nachkommt. Pfändungen, Beschlagnahmungen oder sonstige Verfügungen durch Dritte hat der Besteller uns unverzüglich durch eingeschriebenen Brief anzugeben und alle erforderlichen Maßnahmen zur Wahrung unserer Rechte auf seine Kosten zu ergreifen. Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers nach unserer Wahl soweit freizugeben, als ihr Wert die zu sicherende Forderung um 20% übersteigt. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherheit unserer Saldoforderung.
8.) Rücktritt und sonstige Rechte
Falls eine wesentliche Verschlechterung der wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse des Bestellers eintritt, der Besteller seine Lager, ausstehende Forderungen und gekaufte Waren verpfändet oder sie anderen Gläubigern als Sicherheit übereignet, oder wenn der Besteller mit wesentlichen Teilen seiner Zahlung uns gegenüber in Rückstand kommt, sind wir berechtigt, Sicherheit zu verlangen und falls ausreichende Sicherheit nicht festgestellt werden kann, nach Setzen einer angemessenen Nachfrist von unserer Lieferungsverpflichtung zurückzutreten und Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Wir sind weiter berechtigt, die sofortige Rückgabe unserer unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware zu verlangen. Die Zahlungsverpflichtung des Bestellers bleibt hiervon unberührt.
9.) Gerichtsstand und Erfüllungsort
Erfüllungsort ist, wenn der Vertragspartner Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechtes oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder im Inland keinen allgemeinen Gerichtsstand hat, für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten einschließlich Scheck-, Wechsel-und Urkundenprozesse der Sitz der Firma (D-51674 Wiehl). Gerichtsstand ist das Amtsgericht des Geschäftssitzes (AG Köln). Wir sind auch berechtigt, am Sitz des Vertragspartners zu klagen.
10.) Sonstiges
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt nicht die Wirksamkeit des Vertrages oder der übrigen AGB-Bestimmungen.
Verkaufs-und Lieferbedingungen Stand 2022